planetmutlu GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign- sowie Programmier-Leistungen zwischen der planetmutlu GmbH & Co. KG (im Folgenden „planetmutlu“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB der planetmutlu GmbH & Co. KG gelten auch, wenn planetmutlu in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen planetmutlu ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Geltungsbereich Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. planetmutlu schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/ Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Softwareerstellung vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle mit der planetmutlu GmbH & Co. KG geschlossenen als auch zukünftigen Verträge mit Unternehmen und betreffen jegliche erbrachte bzw. zu erbringende Leistung.
- Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Ausschließlich die Geschäftsführer sind bevollmächtigt, Zusicherungen oder Garantien zu geben.
- Im Rahmen von Verträgen, die Software, Computerprogramme und Anwendungen – ob standardisierte Versionen oder von der planetmutlu GmbH & Co. KG erstellte, individuelle Lösungen – berühren, wird die Lauf- und Wiedergabefähigkeit nur für die vereinbarte bzw. bei Auftragserteilung marktbeherrschenden Browser und Übertragungsstandards geschuldet. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss veröffentlichte Version. Umprogrammierungs- und/oder Ergänzungsaufträge, die die Standardsoftware betreffen, berücksichtigen ausschließlich deren aktuellen Releasestand.
- Von der planetmutlu GmbH & Co. KG gegebene Empfehlungen, die nicht Bestandteil eines vergütungspflichtigen Auftrags sind, erfolgen unverbindlich.
- Ist es dem Kunden zuzumuten, ist die planetmutlu GmbH & Co. KG dazu berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
- Insofern keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, werden vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen sowie von der planetmutlu GmbH & Co. KG erbrachte, ausgelieferte oder abgenommene Arbeiten nach Projektabschluss nicht archiviert.
3. Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Der Vertragsschluss bedarf der Schriftform.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail zugeht.
- Unsererseits erstellte Kostenvoranschläge und Planungen, die das Budget betreffen, sind unverbindlich.
- Alle Angebote sind freibleibend.
4. Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
Maßgeblich sind die im Vertrag spezifisch vereinbarten Preise.
Die Gesamtvergütung der Einrichtungsgebühren (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist vorab innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Für in sich abgeschlossene gesonderte Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns vorab eine Zahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Sämtliche Leistungen, die planetmutlu für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von planetmutlu Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann planetmutlu eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Jegliche in Auftrag gegebene Leistung erfolgt gegen ein Honorar, welches bei Vertragsschluss verbindlich festgelegt wird.
Änderungen, die die Vergütung betreffen, sind nur im Rahmen der vorliegenden AGB möglich.- Nach der Bereitstellung der Leistung werden die Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Stellung von
Zwischenabrechnungen behält sich die planetmutlu GmbH & Co. KG in den Fällen vor, in denen es sich um längerfristige Aufträge, vom
Kunden verschuldete Verzögerungen oder durch die planetmutlu GmbH & Co. KG erbrachte Teilleistungen handelt. Die planetmutlu GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung und gemäß des Projektfortschritts angemessene Abschlagszahlungen auf
die Gesamtvergütung zu fordern. - Eine der Leistung entsprechende und übliche Vergütung ist auch dann zu entrichten, wenn mit dem Kunden im Vorfeld
keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde. Maßgeblich sind im Zweifel die bei Vertragsabschluss
allgemeinen und gültigen Vergütungssätze der planetmutlu GmbH & Co. KG. - Die von uns angegebenen Vergütungssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Installation, Schulung, Einweisung, Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind, sofern nicht anders und
ausdrücklich vereinbart, in den Vergütungssätzen nicht mit einbegriffen. - Gesondert zu vergüten sind Zusatzleistungen, die sich insbesondere aus einem Mehraufwand ergeben, der über die
vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht. Hierunter fallen insbesondere die Datenvorlage in nicht digitalisierter Form,
außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen, zumutbare und notwendige Inanspruchnahme Leistungen Dritter,
Aufwand für Lizenzmanagement sowie in Auftrag gegebene rechtliche Prüfungen und Test- und Recherchedienstleistungen. - Leistungen, die von Dritten erbracht wurden, werden ebenfalls gesondert abgerechnet und sind nach
Bereitstellung/Lieferung ohne Abzug zahlbar. Für den direkt an den Kunden weiterberechneten Kostenaufwand, der durch
die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten entsteht, wird eine Handling Fee in Höhe von 12 % erhoben. - Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug ist die planetmutlu GmbH & Co. KG dazu berechtigt, ihre Forderung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Vorbehaltlich besteht die Berechtigung, auf Nachweis einen höheren Zinsschaden geltend zu machen. - Die planetmutlu GmbH & Co. KG behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor, Leistungen zurückzunehmen und /oder eingeräumte
Nutzungsrechte zu widerrufen. Eine Ausübung dieses Rechts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Zudem ist die
planetmutlu GmbH & Co. KG dazu berechtigt, geleistete Teilzahlungen im Verzugsfall zunächst mit entstandenen
Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen. - Nur unbestrittene oder rechtskräftige Gegenansprüche berechtigen den Kunden zur Aufrechnung gegen unsere
Ansprüche.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
- Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von planetmutlu finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
- Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug kann planetmutlu bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Nutzungsrecht, Urheberrecht, Referenznachweise
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt planetmutlu neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungsund Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen von planetmutlu werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
- planetmutlu räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
- Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von planetmutlu.
- Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von planetmutlu weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Der Auftraggeber darf die von uns erstellte Kinowebsite Lösung nutzen. Dies schließt nicht das Recht zur Veräußerung an Dritte ein. Deshalb übertragen wir dem Auftraggeber für alle zurzeit bekannten Funktionen ein Nutzungsrecht bei Einhaltung der Zahlung der Monatlichen Gebühren, sowie der Einrichtungsgebühren. Die Rechte nach §§ 13 und 25 UrhG sind ausgeschlossen.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Leistungen wird in ihrem Umfang ausdrücklich im zugrunde liegenden Vertrag festgehalten. Dies berührt nicht die Tatsache, dass die von der planetmutlu GmbH & Co. KG erbrachten geistigen, schöpferischen Leistungen grundsätzlich und insbesondere dem Urheberrechtsgesetz unterliegen. Als Urheber und Inhaber liegen sämtliche Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte – unabhängig von der Auftragsart – bei der planetmutlu GmbH & Co. KG.
- Alle dem Kunden vertraulich präsentierten Elemente, die nicht dem Urheber- oder einem anderen Schutzrecht unterliegen und die für den Kunden entwickelt wurden, dürfen nur Verwendung finden, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt und/oder die jeweilige Leistung vergütet wird. Die Zuwiderhandlung zieht eine angemessene Vertragsstrafe nach sich, zu deren Zahlung der Kunde verpflichtet ist. Diese wird nach billigem Ermessen festgelegt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
- Grundsätzlich wird den Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Recht erwirbt der Kunde durch die vollständige Zahlung. Bis zur vollständigen Erbringung ist der Einsatz der Leistung nur widerruflich gestattet. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, über den Umfang der Nutzung Auskunft zu geben.
- Eine weitergehende Nutzung der Leistung ist nicht gestattet, hierunter fallen insbesondere die Vervielfältigung (ausgenommen Sicherungskopien), Nachahmung, Weiterlizensierung und Vermietung. Jegliche Rechte hierzu sind von der Übertragung ausgenommen. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes noch das Recht, diesen zu verändern.
- Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, so räumt der Kunde der planetmutlu GmbH & Co. KG das Recht ein, dessen Namen als
Referenzkunden anzuführen und das kundenbezogene Projekt zu Werbe- und Demonstrationszwecken sowie für die Presse zu nutzen. - Wenn nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart, erlaubt der Kunde der planetmutlu GmbH & Co. KG, ihr Logo in die Webseiten des
Kunden einzubinden und mit der planetmutlu GmbH & Co. KG-Webseite zu verlinken. Schutzvermerke, Rechtsvorbehalte sowie urheberrechtliche Hinweise werden dabei unverändert übernommen. - Rechte werden räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt eingeräumt und sind zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkt. Ausgenommen hiervon sind vertraglich festgehaltene weitergehende Vereinbarungen. Eine unbefristete Rechteeinräumung er folgt unbefristet, wenn es sich um verkaufte Standardsoftware handelt.
- Vorgenanntes (8. 1-8) gilt auch für IT-Lösungen und Software, die individuell für den Kunden hergestellt wurden.
- Jegliche Rechte an beigestellten Systemkomponenten (Soft- und Hardware) richten sich nach den Herstellervorgaben.
7. Namensnennungspflicht
planetmutlu ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von planetmutlu namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der planetmutlu Stundensätze gesondert berechnet.
- planetmutlu ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, planetmutlu entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von planetmutlu abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, planetmutlu im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. planetmutlu ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
- Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.
9. Eigentum an Entwürfen und Daten
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
- Die Originale sind planetmutlu nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von planetmutlu. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Hat planetmutlu dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von planetmutlu geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
- Die Versendung sämtlicher in Ziffer 9.1 bis 9.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
- Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind planetmutlu Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch planetmutlu erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber planetmutlu bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
- planetmutlu ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Planetmutlu nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss planetmutlu für seine Werbezwecke selbst einholen.
11. Haftung
- planetmutlu haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet planetmutlu auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt planetmutlu gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, planetmutlu trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. planetmutlu tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller planetmutlu übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber planetmutlu von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von planetmutlu für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
- Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei planetmutlu geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. planetmutlu haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von planetmutlu.
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
- Nur ausdrückliche als Garantie benannte Erklärungen zur Leistungsbeschaffenheit stellen eine solche dar.
- Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die planetmutlu GmbH & Co. KG bei leichter Fahrlässigkeit
auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für etwaige Schäden, die nicht an der
Leistung selbst eingetreten sind, tritt – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur Haftung ein bei Vorsatz, bei grober
Fahrlässigkeit der planetmutlu GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit, bei Verschweigen von Mängeln sowie sonstigen Umständen und im Rahmen der Garantie.
Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. - Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde verantwortlich. Tritt ein Datenverlust ein, der auf mangelnde Sicherung durch den Kunden zurückzuführen ist, wird keine Haftung von der planetmutlu GmbH & Co. KG übernommen.
- Haftung für Verwahrung und Transport für die der planetmutlu GmbH & Co. KG überlassenen Gegenstände, Datenträger und
sonstigen Materialien wird beschränkt auf den Sachwert und nur im Fall von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Beschädigung übernommen. - Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die auf den Angaben von Herstellern beruhenden technischen Daten und Produktbeschreibungen Dritter können hinsichtlich ihrer Eigenschaften nicht garantiert werden.
- Die Verjährungsfrist der unter X. angeführten Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch begründet wurde, der Kunde von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangte
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte, beginnt die Verjährungsfrist. - Die unter 11. angeführten Haftungsgründe verjähren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren ab der Leistungsabnahme innerhalb von 12 Monaten im Übrigen alle Ansprüche des Kunden.
12. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält planetmutlu die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
13. Erfüllungsort, Gerichtstand
- Für alle beiderseitigen Leistungen und Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist ausschließlich Bremen der Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist ausschließlich Bremen.
14. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
- Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nach den Wünschen und unter Berücksichtigung der Angabe des Kunden erbracht.
- Handelt es sich um eine Softwareleistung, so erhält der Kunde entweder einen fertig kompilierten Code auf einem Server oder Download. Im letzteren Fall werden die Abrufdaten gesondert mitgeteilt. Ein offener Quellcode wird nicht zur Verfügung gestellt.
- Installation, Einweisung und Schulung erfolgen nur auf ausdrückliche Vereinbarung.
- Jegliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche von Seiten des Kunden bedürfen der Schriftform.
- Erhöhen sich durch die Änderungs-/Ergänzungswünsche die Kosten oder verschiebt sich dadurch der vereinbarte Termin der Fertigstellung, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit, sein Einverständnis hinsichtlich der Terminverschiebung bzw. der Vergütungserhöhung erklären oder von seinen Änderungs-/Ergänzungswünschen zurückzutreten.
- Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Sollte es nicht möglich sein, diese Wünsche zu erfüllen, wird der Kunde darüber informiert. Im Falle der Umsetzbarkeit der Änderungen und/oder Erweiterungen wird dem Kunden ein Vorschlag unterbreitet, der über Umfang, die entstehenden Mehrkosten und/oder die kalkulierte Terminverschiebung informiert. Wird hierüber eine Einigung erzielt, wird mit dem Kunden eine schriftliche Nachtragsvereinbarung über den zusätzlichen Leistungsumfang geschlossen, die sowohl die erhöhte Vergütung als auch die Fertigstellungsfrist beinhaltet.
- Von einer möglichen Nichteinigung wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis nicht berührt, der verabredete Leistungsumfang wird erbracht.
- Der durch die Änderungs- und/oder Erweiterungswünsche entstandene Aufwand ist in jedem Falle vom Kunden zu tragen, auch, wenn keine Einigung im Sinne von Absatz 5 erzielt wurde.
- Auf Verlangen des Kunden erbrachte Zusatzleistungen, die nicht im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung festgehalten und/oder anderweitig schriftlich fixiert wurden, werden gemäß VII 3. in Rechnung gestellt.
15. Mitwirkungspflicht des Kunden, Zusammenarbeit
Die Durchführung des Vertrages wird vom Kunden aktiv unterstützt, indem er alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen sowie Datenmaterial und Hard- und Software rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung stellt. In diesem Rahmen stellt der Kunde planetmutlu GmbH & Co. KG frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der vom Kunden überlassenen und zur Verfügung gestellten Daten frei.
Beide Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich über unplanmäßige Abweichungen zu unterrichten und streben einevertrauensvolle Zusammenarbeit an.
Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass sich – insbesondere durch das Betreiben einer Webseite – rechtliche Pflichten ergeben, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nachziehen können. Bei Zweifeln hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Leistung ist der Kunde verpflichtet, sich auf eigene Kosten rechtlich beraten zu lassen. Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen obliegt in jedem Falle dem Kunden und liegt nicht in der Verantwortung von planetmutlu GmbH & Co. KG. Ein hieraus von planetmutlu GmbH & Co. KG erwachsener Schaden berechtigt planetmutlu GmbH & Co. KG zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Insbesondere wird der Kunde auf folgende Pflichten hingewiesen:
1. Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
4. Prüfpflichten bei Linksetzung und für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
5. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
6. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter.
16. Abnahme und Prüfungspflicht des Kunden
- Der Kunde wird über die Fertigstellung und/oder Bereitstellung der vereinbarten Leistung unterrichtet und ist dazu verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen, und zwar auf ihre Funktionsfähigkeit in der vereinbarten bzw. vorausgesetzten Laufwerkumgebung. Handelt es sich bei der Lieferung um Hardware, ist diese nach Maßgabe des Herstellers in Betrieb zu nehmen, zu konfigurieren und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
- Die Abnahme erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch die Bereitstellung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung. Lässt der Kunde die Frist verstreichen oder nutzt die Leistung, ohne erhebliche Mängel gerügt zu haben, gilt die Leistung als abgenommen.
- Die Abnahme kann wegen unerheblicher Mängel nicht abgelehnt werden.
- Testversionen, Konzepte, Texte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die die vereinbarte Leistung betreffen und die dem Kunden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen werden, gelten als genehmigt, wenn im Rahmen einer von planetmutlu GmbH & Co. KG angegebenen und angemessenen Frist keine Korrektur/Anpassung gefordert wird.
- Die Berechtigung, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen, besteht, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
- Fehler, Beeinträchtigungen und sonstige, offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Bereitstellung. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, sind diese ebenfalls sofort nach Auftreten anzuzeigen. Die Mitteilung über Mängel bedarf der Schriftform und einer detaillierter Beschreibung, die der Mängelbeseitigung dienlich ist.
17. Termine, Fristen und Lieferungsverzögerungen
Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
- Termine und Fristen können sowohl unverbindlich als auch verbindlich verabredet werden. Im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB gelten nur diejenigen Termine und Fristen als verzugsbegründend, die schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Durch einen sich aus Vertragsveränderungen und/oder Nachtragsvereinbarung ergebender Mehraufwand verliert der
vereinbarte Termin seine Gültigkeit. Ein neuer Termin ist zu vereinbaren. Der Liefertermin verschiebt sich um einen
angemessenen Zeitraum, wenn nicht ausdrücklich ein neuer Termin vereinbart wurde. - Ist die Verzögerung auf mangelnde Mitwirkungspflicht oder auf andere Umstände, die im Verantwortungsbereich des
Kunden liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde benötigte, um seinen Anteil für die
Fortführung der Leistungserbringung zu leisten bzw. Hindernisse zu beseitigen. Ergeben sich durch die vom Kunden
verursachten Verzögerungen für planetmutlu GmbH & Co. KG Kapazitätsengpässe bzw. führen diese Verzögerungen dazu, dass
kalkulierte Auslastungen der Sach- und Personenmittel nicht erzielt werden können, trägt der Kunde die hieraus entstehenden Kosten und Schäden. - Verzögerungen, die sich aus rechtzeitig mit Dritten abgeschlossenen Verträgen ergeben bzw. Leistungen, die von
beauftragten Dritten nicht oder schlecht erfüllt wurden, hat planetmutlu GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. - Verzögerungen, die sich infolge höherer Gewalt ergeben (Streik, allgemeine Störungen der Telekommunikation, etc.) sind
ebenfalls nicht von der planetmutlu GmbH & Co. KG zu vertreten. - Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist die Bereitstellung der Software im Netz bei gleichzeitiger Mitteilung
an den Kunden, dass diese abrufbar ist. Bei körperlichem Versand ist für die Einhaltung des Liefertermins und für den
Gefahrenübergang ist der Übergabezeitpunkt an den Transporteur maßgebend. - Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die vereinbarte Leistung termingerecht ausgeliefert werden kann.
18. Datenschutz, Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vom Kunden und der planetmutlu GmbH & Co. KG als
vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Erfüllung des vertraglichen Zweckes genutzt. Unterlagen, die die Software betreffen (Dokumentationen, Source-Code) sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. - Die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die planetmutlu GmbH & Co. KG erfolgt nur in dem für die Vertragsdurchführung notwendigen Rahmen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden von den Durchführenden beachtet.
- Die Netzwerkverbindung mit dem Internet ermöglicht die missbräuchliche Verwendung von Daten. Der Kunde muss daher insbesondere sensible Daten durch eigene Sicherheitsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
- Hiermit wird darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, die Vervielfältigung von Werken, Grafiken oder sonstigen optischen und akustischen Gestaltungsmitteln, die online verfügbar gemacht wurden, zu verhindern.
19. Mängel, Gewährleistung, Rücktritt, Entschädigung
- Jedweder Mangel muss schriftlich und rechtzeitig angezeigt werden.
- Ein rechtzeitig angezeigter Mangel wird durch Nacherfüllung nach Wahl der planetmutlu GmbH & Co. KG behoben, indem der Mangel
entweder beseitigt oder umgangen wird, im gegeben Fall auch durch Neulieferung. Ausgetauschte bzw. ersetzte Teile jeglicher Art und Beschaffenheit gehen in das Eigentum der planetmutlu GmbH & Co. KG über. - Von Mängelansprüchen ausgenommen sind:
- Abweichungen von der Beschaffenheit und Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, wenn diese nur unerheblich sind;
- nicht feststellbare/reproduzierbare Mängel;
- sich auf den bei Fertigstellung bestehenden Releasestand beziehende Funktionsfehler, deren Ursache auf die Integration eines anderen Releasestandes, ein Software-Update oder Software-Upgrade durch den Kunden oder auf Veranlassung des
Kunden zurückzuführen ist, und die zur Interoperabilität der Standardsoftware bzw. ihrer Ergänzungs- bzw.
Umprogrammierung führen; - beigestellte Hard- und/oder Softwarekomponenten sowie ohne Zustimmung der planetmutlu GmbH & Co. KG durch den Kunden oder
Dritte veränderte Systemkomponenten; - Mängel, die sich aus fehlerhaften, vom Kunden vor Beginn und während der Leistungsausführung bereitgestellten und
von ihm ausdrücklich freigegebenen Materialien (Konzepte, digitale Datensätze, Softwarelösungen, Applikationen, etc.)
ergeben. - Mängel, die sich aus Veränderungen an der erbrachten Leistung ergeben, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden bzw. wenn die Leistung in einer anderen als in der vereinbarten Systemumgebung eingesetzt
wurde, außer, der Kunde kann den Nachweis darüber erbringen, dass vorgenannte Gründe nicht ursächlich für den angezeigten Mangel sind.
- Der Kunde kann Minderung verlangen oder, in dem Falle, dass es sich um erhebliche Mängel handelt, vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Nachbesserung Nachbesserung nach dem dritten Versuch fehlschlägt. - Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag besteht von Seiten der planetmutlu GmbH & Co. KG die Berechtigung, eine
Entschädigung für die bis zu zur Rückabwicklung gezogene Nutzung aus der Anwendung der Leistung zu fordern. - Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
20. Mitteilungen
- Erfolgt die Verständigung der Vertragspartner via elektronischer Post (E-Mail), wird die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen anerkannt. Maßgeblich ist, dass
- die E-Mail sowohl Namen als auch die E-Mail-Adresse des Absenders enthält,
- der Absendezeitpunkt (Uhrzeit, Datum) ersichtlich ist und
- dass der Name des Absenders als Nachrichtenabschluss angeführt wird.
- Vorbehaltlich eines Gegenbeweises gilt eine im Rahmen der unter 13.1. genannten Bestimmungen zugegangene E-Mail als vom Vertragspartner stammend.
- Die Verbindlichkeit von E-Mails schließt alle Erklärungen ein, die gewöhnlich Bestandteil der Vertragsabwicklung sind. Der schriftlichen Form bedürfen jedoch Kündigung sowie Maßnahmen, die die Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens betreffen. Zudem sind Erklärungen nicht darin eingeschlossen, die ausdrücklich von einem Vertragspartner in schriftlicher Form verlangt werden.