planetmutlu GmbH & Co. KG
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Für alle Verträge über Kommunikationsdesign- sowie Programmier-Leistungen zwischen der planetmutlu GmbH & Co. KG (im Folgenden „planetmutlu“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten, und auch dann, wenn planetmutlu in Kenntnis solcher Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn planetmutlu ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. planetmutlu schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle mit planetmutlu geschlossenen sowie zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber und betreffen jegliche erbrachte bzw. zu erbringende Leistung.
- Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Ausschließlich die Geschäftsführer sind bevollmächtigt, Zusicherungen oder Garantien zu geben.
- Von planetmutlu gegebene Empfehlungen, die nicht Bestandteil eines vergütungspflichtigen Auftrags sind, erfolgen unverbindlich.
- Ist es dem Kunden zuzumuten, ist planetmutlu berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
- Soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, werden vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen sowie von planetmutlu erbrachte, ausgelieferte oder abgenommene Arbeiten nach Projektabschluss nicht archiviert.
2. Angebot und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher von uns abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Der Vertragsschluss bedarf der Schriftform.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail zugeht.
- Unsererseits erstellte Kostenvoranschläge und Planungen, die das Budget betreffen, sind unverbindlich.
- Alle Angebote sind freibleibend.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
- Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nach den Wünschen und unter Berücksichtigung der Angaben des Kunden erbracht.
- Handelt es sich um eine Softwareleistung, so erhält der Kunde entweder einen fertig kompilierten Code auf einem Server oder als Download. Im letzteren Fall werden die Abrufdaten gesondert mitgeteilt. Ein offener Quellcode wird nicht zur Verfügung gestellt.
- Alle Webprojekte werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Generationen der marktüblichen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) mit HTML5-Fähigkeit programmiert. Die Lauf- und Wiedergabefähigkeit wird nur für die vereinbarten bzw. bei Auftragserteilung marktbeherrschenden Browser und Übertragungsstandards geschuldet; maßgeblich ist die bei Vertragsschluss veröffentlichte Version. Umprogrammierungs- und/oder Ergänzungsaufträge, die die Standardsoftware betreffen, berücksichtigen ausschließlich deren aktuellen Releasestand. Ein zusätzlicher Umbau für veraltete Browser (z. B. Internet Explorer) ist nur optional und gesondert buchbar.
- Installation, Einweisung und Schulung erfolgen nur auf ausdrückliche Vereinbarung.
- Jegliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche von Seiten des Kunden bedürfen der Schriftform.
- Erhöhen sich durch die Änderungs-/Ergänzungswünsche die Kosten oder verschiebt sich dadurch der vereinbarte Fertigstellungstermin, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit, sein Einverständnis hinsichtlich der Terminverschiebung bzw. der Vergütungserhöhung zu erklären oder von seinen Änderungs-/Ergänzungswünschen zurückzutreten.
- Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Sollte es nicht möglich sein, diese Wünsche zu erfüllen, wird der Kunde darüber informiert. Im Falle der Umsetzbarkeit wird dem Kunden ein Vorschlag unterbreitet, der über Umfang, entstehende Mehrkosten und/oder die kalkulierte Terminverschiebung informiert. Wird hierüber eine Einigung erzielt, wird eine schriftliche Nachtragsvereinbarung über den zusätzlichen Leistungsumfang geschlossen, die sowohl die erhöhte Vergütung als auch die Fertigstellungsfrist beinhaltet.
- Von einer möglichen Nichteinigung wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis nicht berührt; der verabredete Leistungsumfang wird erbracht.
- Der durch die Änderungs- und/oder Erweiterungswünsche entstandene Aufwand ist in jedem Falle vom Kunden zu tragen, auch wenn keine Einigung im Sinne von Absatz 6 erzielt wurde.
- Auf Verlangen des Kunden erbrachte Zusatzleistungen, die nicht im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung festgehalten und/oder anderweitig schriftlich fixiert wurden, werden gemäß Ziffer 7 (Vergütung) in Rechnung gestellt.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden, Zusammenarbeit
- Die Durchführung des Vertrages wird vom Kunden aktiv unterstützt, indem er alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen sowie Datenmaterial und Hard- und Software rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung stellt. In diesem Rahmen stellt der Kunde planetmutlu von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen und zur Verfügung gestellten Daten frei.
- Beide Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich über unplanmäßige Abweichungen zu unterrichten, und streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an.
- Der Kunde wird darüber unterrichtet, dass sich – insbesondere durch das Betreiben einer Webseite – rechtliche Pflichten ergeben, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei Zweifeln hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Leistung ist der Kunde verpflichtet, sich auf eigene Kosten rechtlich beraten zu lassen. Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen obliegt in jedem Falle dem Kunden und liegt nicht in der Verantwortung von planetmutlu. Ein hieraus für planetmutlu erwachsener Schaden berechtigt planetmutlu zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Insbesondere wird der Kunde auf folgende Pflichten hingewiesen:
- Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 DDG;
- Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
- Informationspflichten nach § 312i BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
- Prüfpflichten bei Linksetzung und für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
- Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
- Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter.
5. Termine, Fristen und Lieferungsverzögerungen
Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
- Termine und Fristen können sowohl unverbindlich als auch verbindlich verabredet werden. Im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB gelten nur diejenigen Termine und Fristen als verzugsbegründend, die schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Durch einen sich aus Vertragsänderungen und/oder einer Nachtragsvereinbarung ergebenden Mehraufwand verliert der vereinbarte Termin seine Gültigkeit. Ein neuer Termin ist zu vereinbaren. Der Liefertermin verschiebt sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn nicht ausdrücklich ein neuer Termin vereinbart wurde.
- Ist die Verzögerung auf mangelnde Mitwirkung oder auf andere Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde benötigte, um seinen Anteil für die Fortführung der Leistungserbringung zu leisten bzw. Hindernisse zu beseitigen. Ergeben sich durch die vom Kunden verursachten Verzögerungen für planetmutlu Kapazitätsengpässe bzw. führen diese dazu, dass kalkulierte Auslastungen der Sach- und Personalmittel nicht erzielt werden können, trägt der Kunde die hieraus entstehenden Kosten und Schäden.
- Verzögerungen, die sich aus rechtzeitig mit Dritten abgeschlossenen Verträgen ergeben, bzw. Leistungen, die von beauftragten Dritten nicht oder schlecht erfüllt wurden, hat planetmutlu nicht zu vertreten.
- Verzögerungen, die sich infolge höherer Gewalt ergeben (Streik, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), sind ebenfalls nicht von planetmutlu zu vertreten.
- Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist die Bereitstellung der Software im Netz bei gleichzeitiger Mitteilung an den Kunden, dass diese abrufbar ist. Bei körperlichem Versand ist für die Einhaltung des Liefertermins und für den Gefahrübergang der Übergabezeitpunkt an den Transporteur maßgebend.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die vereinbarte Leistung termingerecht ausgeliefert werden kann.
6. Abnahme und Prüfungspflicht des Kunden
- Der Kunde wird über die Fertigstellung und/oder Bereitstellung der vereinbarten Leistung unterrichtet und ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen, und zwar auf ihre Funktionsfähigkeit in der vereinbarten bzw. vorausgesetzten Laufzeitumgebung. Handelt es sich bei der Lieferung um Hardware, ist diese nach Maßgabe des Herstellers in Betrieb zu nehmen, zu konfigurieren und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
- Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit; Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
- Die Abnahme erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch die Bereitstellung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung. Lässt der Kunde die Frist verstreichen oder nutzt er die Leistung, ohne erhebliche Mängel gerügt zu haben, gilt die Leistung als abgenommen.
- Die Abnahme kann wegen unerheblicher Mängel nicht abgelehnt werden.
- Testversionen, Konzepte, Texte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die die vereinbarte Leistung betreffen und die dem Kunden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen werden, gelten als genehmigt, wenn innerhalb einer von planetmutlu angegebenen und angemessenen Frist keine Korrektur/Anpassung gefordert wird.
- Die Berechtigung, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen, besteht, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
- Fehler, Beeinträchtigungen und sonstige offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Bereitstellung. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, sind diese ebenfalls sofort nach Auftreten anzuzeigen. Die Mitteilung über Mängel bedarf der Schriftform und einer detaillierten Beschreibung, die der Mängelbeseitigung dienlich ist.
7. Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
Maßgeblich sind die im Vertrag spezifisch vereinbarten Preise. Die vereinbarte Vergütung bzw. etwaige Einrichtungs- oder Grundgebühren (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) sind vorab innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für in sich abgeschlossene, gesonderte Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorab eine Zahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
- Sämtliche Leistungen, die planetmutlu für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann planetmutlu eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch Schadenersatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
- Jegliche in Auftrag gegebene Leistung erfolgt gegen ein Honorar, welches bei Vertragsschluss verbindlich festgelegt wird. Änderungen, die die Vergütung betreffen, sind nur im Rahmen der vorliegenden AGB möglich.
- Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von planetmutlu finanzielle Vorleistungen, die 25 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
- planetmutlu behält sich das Recht vor, Zwischenabrechnungen zu stellen, wenn es sich um längerfristige Aufträge, vom Kunden verschuldete Verzögerungen oder erbrachte Teilleistungen handelt.
- Eine der Leistung entsprechende und übliche Vergütung ist auch dann zu entrichten, wenn im Vorfeld keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde. Maßgeblich sind im Zweifel die bei Vertragsabschluss allgemein gültigen Vergütungssätze von planetmutlu.
- Die angegebenen Vergütungssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Installation, Schulung, Einweisung, Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in den Vergütungssätzen nicht einbegriffen.
- Gesondert zu vergüten sind Zusatzleistungen, die sich insbesondere aus einem über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehenden Mehraufwand ergeben. Hierunter fallen insbesondere die Datenvorlage in nicht digitalisierter Form, außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen, zumutbare und notwendige Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwand für Lizenzmanagement sowie in Auftrag gegebene rechtliche Prüfungen und Test- und Recherchedienstleistungen.
- Leistungen, die von Dritten erbracht wurden, werden gesondert abgerechnet und sind nach Bereitstellung/Lieferung ohne Abzug zahlbar. Für den direkt an den Kunden weiterberechneten Kostenaufwand, der durch die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten entsteht, wird eine Handling Fee in Höhe von 12 % erhoben.
- Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug kann planetmutlu Verzugszinsen verlangen, und zwar bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von neun Prozentpunkten, bei Rechtsgeschäften unter Beteiligung eines Verbrauchers in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- planetmutlu behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor, Leistungen zurückzunehmen und/oder eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen. Eine Ausübung dieses Rechts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Zudem ist planetmutlu berechtigt, geleistete Teilzahlungen im Verzugsfall zunächst mit entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der planetmutlu-Stundensätze gesondert berechnet.
- planetmutlu ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, planetmutlu entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von planetmutlu abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, planetmutlu im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. planetmutlu ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
- Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.
9. Nutzungsrecht, Urheberrecht, Referenznachweise
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert durch ein Nutzungshonorar zu vergüten; bei rechtlich geschützten Leistungen ist sie ohne Zustimmung nicht gestattet und berechtigt planetmutlu neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstigen Leistungen von planetmutlu werden dem Auftraggeber im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung ist unzulässig.
- planetmutlu räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt. Als Urheber und Inhaber verbleiben sämtliche Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte – unabhängig von der Auftragsart – bei planetmutlu.
- Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Einsatz der Leistung nur widerruflich gestattet. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, über den Umfang der Nutzung Auskunft zu geben.
- Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von planetmutlu.
- Eine weitergehende Nutzung der Leistung ist nicht gestattet; hierunter fallen insbesondere die Vervielfältigung (ausgenommen Sicherungskopien), Nachahmung, Weiterlizenzierung und Vermietung. Ein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes sowie das Recht, diesen zu verändern, bestehen nicht. Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von planetmutlu weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
- Alle dem Kunden vertraulich präsentierten Elemente, die nicht dem Urheber- oder einem anderen Schutzrecht unterliegen und die für den Kunden entwickelt wurden, dürfen nur Verwendung finden, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt und/oder die jeweilige Leistung vergütet wird. Die Zuwiderhandlung zieht eine nach billigem Ermessen festgelegte, im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe nach sich.
- Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, so räumt der Kunde planetmutlu das Recht ein, seinen Namen als Referenzkunden anzuführen und das kundenbezogene Projekt zu Werbe- und Demonstrationszwecken sowie für die Presse zu nutzen.
- Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erlaubt der Kunde planetmutlu, ihr Logo in die Webseiten des Kunden einzubinden und mit der planetmutlu-Webseite zu verlinken. Schutzvermerke, Rechtsvorbehalte sowie urheberrechtliche Hinweise werden dabei unverändert übernommen.
- Rechte werden räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt eingeräumt und sind zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkt. Ausgenommen hiervon sind vertraglich festgehaltene weitergehende Vereinbarungen. Eine unbefristete Rechteeinräumung erfolgt nur, soweit es sich um verkaufte Standardsoftware handelt.
- Jegliche Rechte an beigestellten Systemkomponenten (Soft- und Hardware) richten sich nach den Herstellervorgaben.
10. Namensnennungspflicht
planetmutlu ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von planetmutlu namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
11. Eigentum an Entwürfen und Daten
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
- Die Originale sind planetmutlu nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung der Originale notwendigen Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von planetmutlu. planetmutlu ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Hat planetmutlu dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte „offene“ Dateien, zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von planetmutlu geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
- Die Versendung sämtlicher in Ziffer 11 Abs. 1 bis 4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf dessen Gefahr.
12. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
- Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind planetmutlu Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch planetmutlu erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber planetmutlu bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
- planetmutlu ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern planetmutlu nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss planetmutlu für seine Werbezwecke selbst einholen.
13. Mängel, Gewährleistung, Rücktritt, Entschädigung
- Jedweder Mangel muss schriftlich und rechtzeitig angezeigt werden. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen; zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
- Ein rechtzeitig angezeigter Mangel wird durch Nacherfüllung nach Wahl von planetmutlu behoben, indem der Mangel entweder beseitigt oder umgangen wird, im gegebenen Fall auch durch Neulieferung. Ausgetauschte bzw. ersetzte Teile gehen in das Eigentum von planetmutlu über.
- Von Mängelansprüchen ausgenommen sind:
- Abweichungen von der Beschaffenheit und Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, wenn diese nur unerheblich sind;
- nicht feststellbare/reproduzierbare Mängel;
- Funktionsfehler, die sich auf den bei Fertigstellung bestehenden Releasestand beziehen und deren Ursache auf die Integration eines anderen Releasestandes, ein Software-Update oder Software-Upgrade durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden zurückzuführen ist;
- beigestellte Hard- und/oder Softwarekomponenten sowie ohne Zustimmung von planetmutlu durch den Kunden oder Dritte veränderte Systemkomponenten;
- Mängel, die sich aus fehlerhaften, vom Kunden vor Beginn und während der Leistungsausführung bereitgestellten und von ihm ausdrücklich freigegebenen Materialien (Konzepte, digitale Datensätze, Softwarelösungen, Applikationen etc.) ergeben;
- Mängel, die sich aus Veränderungen an der erbrachten Leistung ergeben, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden, bzw. wenn die Leistung in einer anderen als der vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgenannten Gründe nicht ursächlich für den angezeigten Mangel sind.
- Der Kunde kann Minderung verlangen oder, sofern es sich um erhebliche Mängel handelt, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung nach dem dritten Versuch fehlschlägt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag besteht für planetmutlu die Berechtigung, eine Entschädigung für die bis zur Rückabwicklung gezogene Nutzung aus der Anwendung der Leistung zu fordern.
- Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
14. Haftung und Verjährung
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
- planetmutlu haftet für Schäden, z. B. an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet planetmutlu auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet planetmutlu bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Nur ausdrücklich als Garantie benannte Erklärungen zur Leistungsbeschaffenheit stellen eine solche dar. Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung.
- Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt planetmutlu keine Haftung, es sei denn, planetmutlu trifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden; planetmutlu tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller planetmutlu übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht berechtigt sein, stellt er planetmutlu von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von planetmutlu für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr verwendet. planetmutlu haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten, wird den Auftraggeber jedoch auf ihm bekannte rechtliche Bedenken hinweisen.
- Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde verantwortlich. Tritt ein Datenverlust ein, der auf mangelnde Sicherung durch den Kunden zurückzuführen ist, wird keine Haftung übernommen.
- Die Haftung für Verwahrung und Transport der planetmutlu überlassenen Gegenstände, Datenträger und sonstigen Materialien ist auf den Sachwert beschränkt und besteht nur im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Beschädigung.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die auf Angaben von Herstellern beruhenden technischen Daten und Produktbeschreibungen Dritter können hinsichtlich ihrer Eigenschaften nicht garantiert werden.
- Die Verjährungsfrist der unter Ziffer 13 (Mängel, Gewährleistung) angeführten Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch begründet wurde und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte.
- Die in dieser Ziffer 14 angeführten Haftungsgründe verjähren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren im Übrigen alle Ansprüche des Kunden innerhalb von 12 Monaten ab der Leistungsabnahme.
15. Vertragsauflösung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, erhält planetmutlu die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie das anrechnen lassen, was planetmutlu durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 648 BGB). Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Datenschutz, Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vom Kunden und von planetmutlu als vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Erfüllung des vertraglichen Zweckes genutzt. Unterlagen, die die Software betreffen (Dokumentationen, Source-Code), sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
- Die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch planetmutlu erfolgt nur in dem für die Vertragsdurchführung notwendigen Rahmen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, werden beachtet.
- Die Netzwerkverbindung mit dem Internet ermöglicht die missbräuchliche Verwendung von Daten. Der Kunde muss daher insbesondere sensible Daten durch eigene Sicherheitsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, die Vervielfältigung von Werken, Grafiken oder sonstigen optischen und akustischen Gestaltungsmitteln, die online verfügbar gemacht wurden, zu verhindern.
17. Mitteilungen
- Erfolgt die Verständigung der Vertragspartner via elektronischer Post (E-Mail), wird die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen anerkannt. Maßgeblich ist, dass
- die E-Mail sowohl den Namen als auch die E-Mail-Adresse des Absenders enthält,
- der Absendezeitpunkt (Uhrzeit, Datum) ersichtlich ist und
- der Name des Absenders als Nachrichtenabschluss angeführt wird.
- Vorbehaltlich eines Gegenbeweises gilt eine im Rahmen der unter Ziffer 17 Abs. 1 genannten Bestimmungen zugegangene E-Mail als vom Vertragspartner stammend.
- Die Verbindlichkeit von E-Mails schließt alle Erklärungen ein, die gewöhnlich Bestandteil der Vertragsabwicklung sind. Der schriftlichen Form bedürfen jedoch die Kündigung sowie Maßnahmen, die die Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens betreffen. Zudem sind Erklärungen nicht eingeschlossen, die ausdrücklich von einem Vertragspartner in schriftlicher Form verlangt werden.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Für alle beiderseitigen Leistungen und Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist ausschließlich Bremen der Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich Bremen.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: August 2026 · planetmutlu GmbH & Co. KG, Bremen